GEFMA Richtlinie 444

Der Deutsche Verband für Facility Management e.V. (GEFMA) hat die Richtlinie 444, ein Gütesiegel für Softwareprodukte für das Facility Management, um die Kriterienkataloge Vertragsmanagement und Workplace Management erweitert. Zu den neuen Prüfkriterien im Vertragsmanagement gehören unter anderem verschiedene Verwaltungsfunktionen, die Möglichkeit der Qualitätskontrolle von Vertragsleistungen oder eine Kostenvorausschau aus den Verträgen. Im Katalog Workplace Management werden die Fähigkeiten der Software hinsichtlich der Belegung/Buchung von Flächen, Räumen und Arbeitsplätzen sowie deren grafischen Darstellung geprüft. Der Basiskatalog mit Flächenmanagement und Instandhaltungsmanagement gilt als Grundstandard und ist verpflichtend, um sich für das GEFMA-Zertifikat für CAFM-Softwareprodukte zu qualifizieren. Insgesamt umfasst die GEFMA-444-Zertifizierung nun 17 Kriterienkataloge.

Die Richtlinie gibt es auf www.gefma.de zum Download

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