Neue Dienstleistungsnorm für Brandsicherheitsanlagen in Kraft

Seit 1. April 2017 gilt die europäische Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 mit dem Titel „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“. Die Norm regelt erstmals europaweit einheitliche Anforderungen an Dienstleistungsorganisationen für sicherheitstechnische Anlagen und für ihre Beschäftigten die Kompetenz, das Wissen und die Fähigkeiten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die DIN EN 16763 bezieht sich auf die Bearbeitungsphasen Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Übergabe und Instandhaltung. Planer und Errichter müssen gemäß der Norm Prozesse nachweisen, wie Arbeitsergebnisse definiert und dokumentiert sind.

Die neue Norm umfasst erstmals Dienstleistungen für sämtliche Sicherheitsanlagen, wie Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Einbruch- und Überfallmeldung, Zutrittskontrolle, Perimeterschutz und Videoüberwachung einschließlich Alarmübertragung sowie eine Kombination der vorgenannten. Ausgenommen sind Personen-Hilferufanlagen und Alarmempfangszentralen.

Die DIN EN 16763 ist über www.dgwz.de/din-en-16763 kostenpflichtig erhältlich.

 

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