Expo Real: Architektenkammer präsentiert neuen BIM-Leitfaden

Die neue Publikation „BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“ ergänzt frühere Leitfäden der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und stellt in übersichtlicher Form das „Leistungsbild Objektplanung“ dar.

Wie fügt sich das Building Information Modeling (BIM) in das Leistungsbild der Architektinnen und Architekten ein? Welche Auswirkungen hat BIM auf die Gestaltung von Architektenverträgen und auf die Honorarberechnung? „Eine Kernfrage, die in der Praxis immer wieder gestellt wird, lautet: Welche spezifisch bei BIM anfallenden Leistungen sind von Architekten zu erbringen, welche sind Aufgabe der Auftraggeber?“, erläuterte Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer, den Hintergrund der Informationsschrift, die die Bundesarchitektenkammer auf der Expo Real in München gemeinsam mit den beteiligten Kammern vorgestellt hat.

Die 90-seitige Broschüre stellt das „Leistungsbild Objektplanung BIM BAK“ dar und gibt dazu detaillierte Anwendungshinweise. Die vorgeschlagenen „Besonderen Leistungen“ nach HOAI werden Punkt für Punkt erläutert. Darüber hinaus stellt die Publikation konkrete Klauselvorschläge für Architektenverträge mit BIM bereit und gibt Orientierung über die Grundregeln des modellbasierten Planens. Im Anhang finden sich auch die Themen Urheberrecht, Datenschutz und Berufshaftpflichtversicherung für BIM-Leistungen.

„BIM für Architekten – Leistungsbild, Vertrag, Vergütung“ steht auf der Homepage der BAK zum kostenlosen Download bereit.

 

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