Richtlinie zu FPD

Der Industrieverband Deutsche Bauchemie e.V. hat im Februar 2020 die „Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtungen (FPD)“ herausgebracht. Die neue Veröffentlichung stellt die FPD als eigenständige Produktgruppe zur Abdichtung von erdberührten Bauwerken und Behältern sowie ihre Verarbeitung vor. Auf den 56 Seiten der Richtlinie orientierten sich die Autoren an den Normen DIN 18533 und DIN 18535, obwohl sie die FPD nicht regeln. Insgesamt umfasst das Werk vier Teile:

 

 

– Grundlagen für die Planung und Ausführung der Abdichtungsbauweise mit Stoffbeschreibung und Anforderungen,

– Verarbeitungshinweise,

– Ausführung von Abdichtungen im Bestand und

– Anhänge zu Vertragsrecht, relevanten Normen, ein Glossar und ein Formblatt zur Dokumentation.

Die FPD sind erstmalig bauordnungsrechtlich in der Ausgabe 2019-1 der MVV TB unter der Nummer C 3.26 erfasst. Für die Verwendung in bauaufsichtlich geregelten Anwendungsbereichen benötigen die FPD als Verwendbarkeitsnachweis ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis auf Basis der Prüfgrundsätze PG-MDS/FPD.

Die neue FPD-Richtlinie können Sie in unserem Downloadbereich kostenlos herunterladen:

www.industriebau-online.de/allgemein/deutsche-bauchemie-fpd-richtlinie-2020

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