Regeln zum Recycling von Baustoffen

Am 12. Mai 2021 hat die Bunderegierung die Mantelverordnung verabschiedet. Sie umfasst verschiedene Rechtstexte, etwa eine neu eingeführte Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Außerdem werden die Bestimmungen für Deponie und Gewerbeabfall angepasst. Ziel ist es laut Bundesumweltministerin Svenja Schulze, „die Bauwirtschaft immer mehr zur Kreislaufwirtschaft“ zu transformieren.

Mantelverordnung: einheitliche Regelung

Um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren, macht das Bundeskabinett in der Mantelverordnung erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter sowie die Beseitigung von darin enthaltenen Schadstoffen. „Bau- und Abbruchabfälle sind der größte Abfallstrom in Deutschland. Zugleich steckt in mineralischen Bauabfällen ein enormes Recycling-Potenzial“, führt Schulze aus. Mit der Mantelverordnung soll die Nachfrage nach recycelten Baustoffen gesteigert werden, um Ressourcen zu schonen und weniger Flächen für deren Gewinnung zu erschließen. Aktuell verfügt jedes Bundesland über eigene Regeln für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen, die neue Verordnung wird in zwei Jahren in Kraft treten.

Lesen Sie hier, was Thomas Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Bauindustrieverbandes, von der neuen Mantelverordnung hält.

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