Dienstag, 12. November 2024

Streitlösungsordnung für das Bauwesen novelliert

Der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (DBV) und die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. (DGfB) haben die gemeinsam erarbeitete Novelle der Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) vorgestellt. Sie dient der Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten ohne Einschaltung staatlicher Gerichte im Zusammenhang mit Planungs- und Bauleistungen jeder Art. Unterlegt wird die SL Bau durch beigefügte Mustervereinbarungen zwischen den Parteien und entsprechende Verträge zwischen den Parteien und dem Streitlöser.

Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein, Deutsche Gesellschaft für Baurecht, DBV, DGfB, Streitlösungsordnung für das Bauwesen, SL BauFünf Streitlösungsverfahren ermöglicht die SL Bau:

Die Mediation hat zum Ziel, Konflikte am Bau zu verhindern und die Parteien bei deren eigenverantwortlicher und einvernehmlicher Lösung durch einen Mediator zu unterstützen.

Die Schlichtung fördert kooperative Verhaltensweisen der Parteien, indem sie auf eine einvernehmliche Lösung von Streitfragen hinwirkt und zu einem Schlichterspruch führen kann, dessen Wirksamkeit allerdings der Akzeptanz der Parteien bedarf.

Die Adjudikation dient während der Planungs- und Bauphase der raschen, die Parteien vorläufig bindenden Entscheidung von Streitigkeiten. Diese Entscheidung kann bei Bedarf später durch ein Schiedsgericht oder ein staatliches Gericht überprüft werden.

Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges verbindlich über Streitigkeiten. Hierbei ist die Einbeziehung Dritter möglich.

Erstmals zum 1. Juli 2016 wurde das Schiedsgutachtenverfahren geregelt. Dies eröffnet den Parteien die Möglichkeit von Beurteilungen vor allem technischer aber auch rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen hinsichtlich einzelner (Teil-)Streitigkeiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens. Damit können die Parteien gemeinsam – auch für den Fall eines späteren Gerichtsverfahrens – bestimmte Feststellungen verbindlich treffen lassen.

Streitlöser-Liste

Darüber hinaus haben der DBV und die DGfB eine gemeinsame Kommission „Streitlöser-Liste“ eingerichtet. Diese beurteilt die Anträge von Streitlösern auf Aufnahme in die Liste, getrennt nach den einzelnen Streitlösungsverfahren. Die Entscheidung der Gemeinsamen Kommission erfolgt aufgrund strenger Regelungen und anhand eines transparenten Verfahrens.

Die Vorstände von DBV und DGfB empfehlen nicht nur ihren Mitgliedern, sondern allen am Bau Beteiligten, die vorgelegten Streitlösungsverfahren einzeln oder in einer Stufenreihenfolge zu vereinbaren. Ziel muss es sein, Streit am Bau und bei der Planung vollständig zu vermeiden oder aber doch einer schnellen Regelung zuzuführen.

In ihrem im letzten Jahr vorgelegten Abschlussbericht hat die von der Bundesregierung eingesetzte „Reformkommission Bau von Großprojekten“ Handlungsempfehlungen für Politik, Wirtschaft und Verwaltung vorgelegt. Eine der 10 Empfehlungen lautet, außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen stärker zu nutzen, um entstehende Konflikte möglichst nicht eskalieren zu lassen, sondern frühzeitig zu lösen und damit kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die neue SL Bau stellt das dafür notwendige Instrumentarium zur Verfügung.

Die SL Bau und die Mustervereinbarungen sind im Internet kostenfrei abrufbar unter www.dg-baurecht.de oder www.betonverein.de.

Robert Altmannshofer
Robert Altmannshofer
Chefredakteur und Objektleiter industrieBAU

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