DIN 18232-101: Zertifizierte Fachkompetenz für RWA-Anlagen

Die wichtigste Neuerung für RWA in Gewerbe- und Industriebauten liegt aktuell in verbindlicher werdenden Qualitäts-, Kompetenz- und Dokumentationsanforderungen. Mit der DIN 18232-10 rücken Fachfirmen, Abnahme und Instandhaltung stärker in den Mittelpunkt. Ergänzend wird seit September 2026 die DIN 18232-101 als neuer Nachweis zur Fachkompetenz geführt. Sie ist vor allem für Fachfirmen, Qualifikationsnachweise und Ausschreibungen interessant.

Schon die im Dezember 2024 veröffentlichte DIN 18232-10 definiert Anforderungen an Dienstleister und deren Personal bei:

  • Planung und Projektierung,
  • Montage und Inbetriebsetzung sowie
  • Prüfung, Abnahme und Instandhaltung.

von Anlagen zur Rauchableitung, natürlichen und maschinellen Rauch- und Wärmeabzügen sowie Rauchschutz-Druckanlagen. Für Betreiber gewerblich genutzter Gebäude ist das praktisch besonders relevant: Bei Vergabe, Wartungsverträgen und Abnahmen sollten Fachkompetenz, Verantwortlichkeiten und vollständige Anlagendokumentation deutlich stärker geprüft und vertraglich festgelegt werden. Die Norm gilt auch für Leistungen per Fernzugriff.

EU regelt Niederlassungsfreiheit für Dienstleister

Am 12. Dezember 2006 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Richtlinie 2006/123/EU über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL) in Kraft gesetzt. Diese DL legt die allgemeinen Rahmenbedingungen für die ungehinderte Niederlassungsfreiheit von Dienstleistern und den uneingeschränkten Dienstleistungsverkehr in der EU fest. Anschließend wurde zur Unterstützung der Umsetzung der DL die DIN EN 16763:2017-04 erarbeitet und veröffentlicht. Mit diesem Dokument werden allgemeine Anforderungen an Dienstleister für Sicherheitsanlagen europaweit einheitlich geregelt. Für das jeweilige Fachgebiet (zum Beispiel Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) bedurfte es nationaler Anwendungsregeln für die Anforderungen an den Dienstleister. Diese wurden in DIN 18232-10 für die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung festgelegt. Sie gelten im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung.

DIN 18232-10 fordert Fachkompetenz und Qualität

Die DIN 18232-10 spezifiziert darin den Nachweis der Fachkompetenz der beteiligten Dienstleister und trägt damit den hohen Qualitätsanforderungen Rechnung, die erforderlich sind, damit Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung den Erwartungen an ihren Beitrag zur Erfüllung der bauordnungsrechtlich geforderten Schutzziele gerecht werden.

Der im September 2026 ergänzte Teil 101 der Normenreihe DIN 18232 legt nun Kriterien zu den einzelnen Kompetenznachweisen nach DIN 18232-10 fest. Der Nachweis der Fachkompetenz der Mitarbeiter und der grundsätzlichen Eignung des Unternehmens kann auf Wunsch des jeweiligen Dienstleisters sowohl für einzelne Phasen nach DIN 18232-10 erfolgen oder auch für mehrere Phasen in einem Verfahren.

Zertifizierung und Fachliteratur

Eine Zertifizierung von Dienstleistern nach DIN 18232-10/-101 bzw. ein Verfahren zur Prüfung von Fachkräften bietet beispielsweise die VdS Schadenverhütung GmbH an.
Die DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-102026-09“ ist erhältlich bei DIN-Media.

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