Neue Richtlinien für Gaslöschanlagen von Insurance Europe

Der europäische Versicherungsverband Insurance Europe (IE) hat drei neue Richtlinien zur Planung und Installation von Gaslöschanlagen veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Norm CEA 4007:2018-03 „CO2 Fire Extinguishing Systems – Planning and Installation“, die auf der Richtlinie VdS 2093 „Feuerlöschanlagen mit Kohlenstoffdioxid, Planung und Einbau“ basiert. Des Weiteren gab der Verband die Leitlinie CEA 4008:2018-03 „Gas Extinguishing Systems Using Non-liquefied Inert Gases – Planning and Installation“ heraus. Sie fußt auf der Richtlinie VdS 2380 „Feuerlöschanlagen mit nicht verflüssigten Inertgasen, Planung und Einbau“. Zudem brachte der IE die Richtlinie CEA 4045: 2018-03 „Gas Extinguishing Systems Using Halocarbon Gases – Planning and Installation“ heraus, deren Grundlage die Richtlinie VdS 2381 „Feuerlöschanlagen mit halogenierten Kohlenwasserstoffen, Planung und Einbau“ bildet.

Die Leitlinien stammen von einer Expertengruppe aus Vertretern des IE und des europäischen Industrieverbands Eurofeu. Sie berücksichtigen die VdS-Richtlinie VdS 3518 zum Personenschutz, wozu es bislang keinen international einheitlichen Standard gab. Mit den CEA-Richtlinien können die in der VdS-Richtlinie VdS 3518 definierten Anforderungen nun europaweit genutzt werden. Zudem enthalten sie Schutzkonzepte für die Planung und Installation von Gaslöschanlagen in speziellen Anwendungsfällen, beispielsweise in IT-Serverräumen, Lackieranlagen oder in Küchenschutzeinrichtungen.

Die englischen Richtlinien des IE sowie die deutschen VdS-Leitlinien erhalten Sie hier: www.vds-shop.de

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