Fünf Regeln für Dachoberlichter

Die neue Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A3.4 „Beleuchtung“ fordert, dass alle Arbeitsstätten möglichst ausreichend mit Tageslicht versorgt werden. Diese Forderung lässt sich bei Räumen oder Hallen unter einem Flachdach leicht durch den Einbau von Dachoberlichtern erfüllen.
Laut FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. sollten bei der Projektierung von Dachoberlichtern einige Regeln beachtet werden: So muss das Verhältnis von lichtdurchlässiger Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche mindestens 1:10 sein, um ausreichend Tageslicht am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Pro 100 m² sollte mindestens ein Dachoberlicht angeordnet sein. Dabei bewirken mehrere kleinere Dachoberlichter eine bessere Lichtverteilung als Lösungen mit wenigen großen. Damit eine zu große Wärmeeinstrahlung im Sommer verhindert wird, sollte die lichte Breite von Lichtbändern immer kleiner als die halbe Raumhöhe sein. Ein Mindestabstand von 1 m zwischen den einzelnen Dachoberlichtern ist notwendig, damit der Dachdecker ausreichend Platz zwischen den Bauteilen hat, um diese fachgerecht eindichten zu können. Darüber hinaus sind Dachoberlichter so anzuordnen, dass im Brandfall ein Feuer nicht auf andere Gebäudeteile oder Nachbargebäude übergreifen kann.

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