Deutsche Bauchemie veröffentlicht Praxisinfo zum aktuellen Bauordnungsrecht

Die Deutsche Bauchemie informiert die Kunden der bauchemischen Industrie mit einer kompakten Informationsschrift über das Ende des Ü-Zeichens für CE-gekennzeichnete Bauprodukte.

Dem EuGH-Urteil C-100/13 vom 16. Oktober 2014 zufolge sind nationale Zusatzanforderungen an europäisch harmonisierte (CE-gekennzeichnete) Bauprodukte unzulässig. Der Industrieverband erläutert, wie Deutschland die Vorgaben des EuGH-Urteils in nationales Baurecht umsetzt. Dazu zählt u.a. die Novellierung der Musterbauordnung (MBO) als Basis für die folgenden Änderungen der Landesbauordnungen (LBO).

Im nächsten Abschnitt werden die Konsequenzen hinsichtlich der Kennzeichnung von Bauprodukten und hinsichtlich der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) bzw. –Prüfzeugnisse (abP) aufgeführt. Die Infoschrift erläutert dann den Inhalt und die Funktion der neuen „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ (VV TB), welche die bisherige Bauregelliste und die Liste der Technischen Baubestimmungen ablösen soll. Die VV TB enthält statt der bisherigen rechtswidrigen Produktanforderungen neue Gebäudeanforderungen. Zu deren Einhaltung rechnet die Deutsche Bauchemie damit, dass künftig Planer, Architekten und öffentliche Auftraggeber diese zusätzlichen, aus den Gebäudeanforderungen abgeleiteten Produktanforderungen ausschreiben und mit dem Produktlieferanten vertragsrechtlich vereinbaren.

Im abschließenden Teil der Infoschrift werden die Schritte beschrieben, mit denen die bauchemischen Hersteller ihre Kunden und Anwender unterstützen.

Die Infoschrift „Ende des Ü-Zeichens für CE-gekennzeichnete Bauprodukte“ steht zum kostenlosen Download bereit.

Robert Altmannshofer
Robert Altmannshofer
Chefredakteur und Objektleiter industrieBAU

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