Betriebssicherheit: Fünf Regeln für Aufzugbetreiber

Die verschärfte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sorgt bei Aufzugbetreibern für viele Fragen – auch Monate nach ihrem Inkrafttreten im Juni 2015. Hier die fünf wichtigsten Fragen und Antworten, wie sie der Aufzughersteller Kone zusammengefasst hat:

Muss das Notrufsystem getauscht werden?

Die BetrSichV schreibt vor: Betreiber müssen ein Zweiwegekommunikationssystem installieren, also eine Telefonverbindung zu einer rund um die Uhr erreichbaren Notrufzentrale. Und das bis spätestens 2020.

Was ist die Prüfung vor Inbetriebnahme?

Prüforganisationen schauen, ob der fertige neue Aufzug und die Gebäudetechnik zusammen funktionieren. Wichtig: Die Prüfung vor Inbetriebnahme ist nicht zu verwechseln mit der Inverkehrbringung. Dabei wird die ordnungsgemäße Installation des Aufzugs selbst geprüft. Erst wenn der Aufzug beide Prüfungen besteht, darf er benutzt werden.

Warum ist der Aufzug ein Arbeitsmittel?

Für die Angestellten, die morgens auf den Aufzug angewiesen sind, um Ihr Büro zu erreichen, für die Reinigungsmannschaft, die ihre Kehrmaschinen auf die Etagen fährt, und für die Techniker, die den Aufzug reparieren oder warten, ist der Aufzug laut Betriebssicherheitsverordnung ein Arbeitsmittel. Und da Arbeitsmittel sicher sein müssen, um vor Schaden zu bewahren, muss der Aufzug auf dem Stand der Technik sein, wie er in der Normenreihe DIN EN 81 bestimmt wird.

Was zeigt die Prüfplakette?

Aufzüge müssen jetzt mit dem Hinweis ausgestattet werden, in welchem Monat und Jahr die nächste Anlagenprüfung stattfindet und welche Prüforganisation die vorangegangene Prüfung durchgeführt hat. Spätestens am 31. Mai 2016 müssen alle Aufzüge in Deutschland geprüft worden sein und diese Plakette tragen.

Was ist die Inaugenscheinnahme?

Bestimmte technische Einrichtungen können gefährlich werden, wenn sie nicht regelmäßig gewartet werden, auch Aufzüge. Zur Sicherheit gibt es drei Kontrollstufen: die jährliche Prüfung durch die Prüforganisation, die regelmäßigen Wartungen durch den Servicetechniker und die Inaugenscheinnahme durch die beauftragte Person. Sie ist vom Betreiber beauftragt, etwa einmal in der Woche nach dem Rechten zu schauen. So können mögliche Schäden und Gefahren frühzeitig erkannt werden.

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