Die richtige Anwendung von Biomassefeuerungsanlagen in Gebäuden

Die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) hat eine neue Richtlinie VDI 6012 Blatt 2.1 herausgegeben. Sie betrachtet die Anwendung regenerativer, thermischer Energiesysteme in Gebäuden, einschließlich der Anlieferung und Lagerung der Brennstoffe sowie die Entsorgung der Verbrennungsrückstände. 

Das Papier richtet sich an Anlagenersteller, Architekten, Fachplaner, Bauherren, Investoren, Betreiber, Energieberater und Schornsteinfeger, Genehmigungs- und Baubehörden sowie Komponenten- und Anlagenhersteller. Die maximale Nennwärmeleistung der in Richtlinie betrachteten Brennstoffe ist auf 500 kW beschränkt.

Die Förderung nachwachsender Brennstoffe aus Klimaschutzgründen, steigende Preise für fossile Brennstoffe wie Öl und Gas sowie die Sorge um die Versorgungssicherheit machen die Verbrennung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen zunehmend interessant. VDI 6012 Blatt 2.1 betrachtet Systeme, die der Wärmeerzeugung in räumlicher Nähe zum Verbraucher sowohl in Wohn- als auch Nichtwohngebäuden dienen und bei denen holzartige Brennstoffe eingesetzt werden. Das gilt für naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde (insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln sowie Reisig und Zapfen), wie auch für Presslinge aus naturbelassenem Holz (in Form von Holzbriketts nach DIN EN ISO 17225-3 oder in Form von Holzpellets nach DIN EN ISO 17225-2 sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität).

Herausgeber der Richtlinie VDI 6012 Blatt 2.1 „Regenerative und dezentrale Energiesysteme für Gebäude; Thermische Systeme; Biomassefeuerungsanlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist ab sofort in deutsch/englischer Sprache zum Preis von EUR 124,60 beim Beuth Verlag erhältlich. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Onlinebestellung sind zu finden unter www.vdi.de/6012 und www.beuth.de.

 

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