Allgemeine Bauartgenehmigung: Feuerwiderstandsfähige Bauteile in mit nicht brennbare Bauplatten bekleideter Stahlbauweise

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Allgemeine Bauartgenehmigung: Feuerwiderstandsfähige Bauteile in mit nicht brennbare Bauplatten bekleideter Stahlbauweise
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Erstellungsdatum 27.05.2021
Zuletzt aktualisiert 12.11.2025
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Beschreibung

Der Hersteller Kleusberg hat von der Zulassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten des Deutschen Instituts für Bautechnik eine allgemeine Bauartgenehmigung für feuerwiderstandsfähige Bauteile in nicht brennbare Baupatten bekleideter Stahlbauweise bekommen.

Petra Kellerer