SOBau 2020: Neuauflage zur Lösung von Baustreitigkeiten

Um für den Streitfall vorzusorgen, und damit Konflikte nicht vor Gericht enden, hat die Arge Baurecht 2004 die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten „SOBau“ entwickelt und nun vollständig überarbeitet. Die SOBau 2020 integriert weitere Verfahrensarten und berücksichtigt aktuelle gesetzliche Grundlagen, insbesondere das neue Bauvertragsrecht mit den Neuregelungen zum Anordnungsrecht des Bestellers, der Vergütungsanpassung und dem Verbraucherbauvertrag. Das Regelwerk enthält vier Bücher, die nach Eskalationsstufe gestaffelt sind: Auf der ersten Stufe steht die Mediation, auf die die Schlichtung folgt, wenn eine Einigung nicht möglich war. Die Schlichtungsperson berät die Parteien, schätzt die Rechtslage ein und unterbreitet einen nichtbindenden Schlichtungsvorschlag. Zwischen dieser und der nächsten Eskalationsstufe enthält die SOBau zwei Gutachtenverfahren zur Klärung von Tatsachenfragen. Am Ende steht dann das schiedsrichterliche Verfahren, das das staatliche Gericht ersetzen soll.

Weitere Informationen zur neuen Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten finden Sie auf www.sobau.de.

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