Leerstand nutzen und gleichzeitig Wohnraum schaffen: Das könnte für Bestandshalter von Industriestandorten, Büroimmobilien oder Gewerbeflächen interessant werden. Wer leerstehende Büros, Ladenlokale oder gewerblich genutzte Gebäude zu Wohnraum umwandelt und energetisch saniert, kann seit dem 1. Juli 2026 Zuschüsse in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit erhalten.
Die Zuschüsse regelt das neue KfW-Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt: „Auf der einen Seite stehen Büros leer und Ladenlokale verwaisen, auf der anderen Seite gibt es einen massiven Bedarf an Wohnraum.“ Mit dem neuen Zuschussförderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ soll die Umnutzung zuvor gewerblich genutzter Flächen gezielt vorangetrieben werden
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert wird der Umbau von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten, beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen z.B.
- die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung,
- Grundrissänderungen, Innenausbau,
- die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung,
- die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Die neu entstandenen Wohneinheiten müssen mindestens auf das Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) energetisch saniert werden, Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu „Effizienzhaus Denkmal EE“. Für die Umsetzung des Vorhabens haben Bauherren 54 Monate nach Zusage Zeit. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens sowie Bestätigung der förderfähigen Kosten und des erreichten energetischen Niveaus.
Antragsberechtigt sind alle Investoren – also z. B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen oder Kommunen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt 30 Prozent auf maximal 100.000 Euro der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Als förderfähig gelten die Kosten für den Umbau, jedoch nicht für die energetische Sanierung der Wohneinheiten. Hierfür können z.B. andere Förderprogrammen wie die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ genutzt werden.
Detaillierte Informationen sind unter www.kfw.de/266 abrufbar.
Weitere Förderprogramme finden Sie hier:
