PFAS-freie Feuerlöscher ab 2024 Pflicht

Der Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) macht auf das Verbot von fluorhaltigen Schaumfeuerlöschern aufmerksam. Ihr Einsatz ist in Deutschland ab Juni 2024 nicht mehr erlaubt. Bislang wurden bei der Herstellung von Schaumlöschmitteln bestimmte Fluortenside verwendet, um die Löschwirkung zu erhöhen. Da es sich bei den verwendeten Substanzen um Stoffe der PFAS-Gruppe handelt, sind auch solche Schaumfeuerlöscher vom PFAS-Verbot betroffen, das 2024 in Kraft treten wird.

Im Brandfall helfen PFAS-freie Feuerlöscher zuverlässig bei der effektiven Bekämpfung von Bränden; sie fügen der Umwelt jedoch deutlich weniger Schaden zu. „Der Verzicht auf PFAS bedeutet, dass weniger schädliche Stoffe freigesetzt werden, die das ökologische Gleichgewicht stören könnten“, betont Dr. Wolfram Krause, Geschäftsführer des Bundesverbands Technischer Brandschutz e.V. (bvfa).

Auf seiner Webseite klärt der Verband darüber auf, was das Verbot bedeutet und welche Maßnehmen nun zu ergreifen sind.

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