Samstag, 2. November 2024

Europäischer Gerichtshof kippt Mindest- und Höchstsätze der HOAI

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat mit Urteil vom 4. Juli entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht mehr verbindlich vorgeschrieben werden dürfen. Honorare sind somit künftig frei zu verhandeln – wie in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten auch.

Möglich bleibe es laut EUGh jedoch auch in Zukunft, wie von der Kommission als weniger einschneidende Maßnahme vorgeschlagen, „Kunden Preisorientierungen für die verschiedenen von der HOAI genannten Kategorien von Leistungen zur Verfügung zu stellen“.

EU-Dienstleistungsrichtlinie als K.-o.-Kriterium für HOAI

Der Gerichtshof begründet seine Entscheidung mit der 2006 verabschiedeten EU-Dienstleistungsrichtlinie. Gemäß dieser Richtlinie soll in einem freien europäischen Binnenmarkt der Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein. Etwas anderes gelte nur, wenn das verbindliche Preisrecht zwingend erforderlich ist, um höherrangige Güter wie Leben oder Gesundheit zu schützen.

Aus Sicht der Bundesregierung erfüllt die HOAI genau diese Anforderungen im Zusammenspiel mit einer ganzen Reihe qualitätssichernder Regelungen, wie dem Schutz der Berufsbezeichnung, der Fortbildungspflicht oder den berufsethischen Standards zum Schutz der Baukultur. So habe die HOAI in ihrer bisherigen Form einen ruinösen Preiswettbewerb verhindert, um Auftraggebern die bestmöglichen Leistungen zu sichern, deren Qualität kaum im Voraus bewertet werden kann und gleichzeitig besonders großen Einfluss auf das Leben der Menschen hat.

Der Gerichtshof ist dieser Argumentation jedoch auch mit Blick auf alle anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht gefolgt, da dort ebenfalls ohne verbindliche Honorarsätze qualitätvolle Architektur- und Ingenieurleistungen erbracht würden.

Leistungsbilder und Honorarsätze als Referenzrahmen

„Sowohl für unseren Berufsstand als auch für die Auftraggeber bedeutet diese Entscheidung einen bedeutsamen Einschnitt, da die wissenschaftlich ermittelten Honorarsätze zukünftig nicht mehr verpflichtend gelten, und wir neben Leistung und Qualität verstärkt auch über den Preis verhandeln müssen,“ sagt die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann.

„Wichtig ist uns, auch weiterhin auf Basis angemessener Honorare arbeiten zu können, um Auftraggebern den ganzheitlichen Leistungsumfang zukommen lassen zu können, der zur optimalen Lösung baulicher Aufgaben notwendig ist, und zwar sowohl im Interesse der Auftraggeber als auch im Interesse der Allgemeinheit, denn Bauen ist nie nur privat. Wie sorgfältig wir unsere Gebäude planen und wie nachhaltig wir sie bauen und betreiben, trägt maßgeblich zur Qualität der gebauten Umwelt und auch zum Klimaschutz bei. Wir werden die intensiven Gespräche mit dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium fortführen, um die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten.“

 

 

Robert Altmannshofer
Robert Altmannshofer
Chefredakteur und Objektleiter industrieBAU

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