BAK bewertet überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie

Die EU-Kommission hat Mitte Dezember 2021 ihre Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) ­ vorgelegt. Die modifizierte Richtlinie gehört zum zweiten Teil des klimapolitischen Großprojekts „Fit for 55“, mit dem die europäische Gesetzgebung in Energie- und Klimafragen neu aufgestellt werden soll. Der Ausschuss Nachhaltigkeit der Bundesarchitektenkammer (BAK) hat eine Zusammenfassung und Bewertung der wesentlichen Neuregelungen erarbeitet, die auf bak.de eingesehen werden kann.

Sanierungspflicht für Gebäudebestand umstritten

Zu den wichtigen Punkten des Richtlinien-Vorschlags gehört, dass ab 2030 nur noch emissionsfreie Neubauten zulässig wären. Gebäude in öffentlicher Hand sollten die Vorgabe schon 2027 erfüllen. Zudem müssten die am schlechtesten bewerteten 15 Prozent des EU-Gebäudebestands bis zu einem festgelegten Zeitpunkt energetisch saniert werden, ganz gleich, ob es sich um private oder öffentliche bzw. Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. Die Sanierungspflicht gehört zu den umstrittensten Punkten des Entwurfs. Einige Bauherrenverbände befürchten, dass die Standards in vielen Fällen nicht erreichbar wären und Abriss und Ersatzneubau als für den Klima- und Ressourcenschutz kontraproduktiver Ausweg gewählt würde. Die BAK teilt diese Sorge, zeigt sich aber zugleich zuversichtlich. In der Bewertung des EPBD-Vorschlags heißt es: „Allerdings sind wir davon überzeugt, dass für die Mehrzahl der Bauten wirtschaftliche Lösungen gefunden werden können. Dafür sprechen die positiven Erfahrungen mit dem Förderprogramm Effizienzhaus Denkmal.“

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