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Das Berliner Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. weist auf eine Ausweitung der Vergütungsfähigkeit von Photovoltaik-Anlagen durch die letzte Novelle des EEG hin, für die die zum 01.07.2010 und 01.10.2010 vorgesehenen Einmaldegressionen bis Jahresende zudem nicht gelten. Photovoltaik-Anlagen in Gewerbe- oder Industriegebieten, die bereits vor dem 01.01.2010 in einem Bebauungsplan festgesetzt waren, sind nach der am 11.08.2010 verkündeten Gesetzesänderung unabhängig von den ansonsten geltenden Flächenkriterien vergütungsfähig und bei einer Inbetriebnahme bis Ende 2010 nach den vor dem 01.07.2010 geltenden Vergütungssätzen zu vergüten.
Aus Gründen des Vertrauensschutzes für bereits in Planung befindliche …






