Feuerschutzabschlüsse für bahngebundene Förderanlagen

Im neuen Merkblatt „Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen“ hat der bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. alles Wichtige zum vorbeugenden baulichen Brandschutz bei der Installation von Förderanlagen in Produktion und Logistik zusammengefasst. Führen die Förderstrecken durch feuerhemmende bzw. feuerbeständige Wände oder Decken, ist darauf zu achten, dass die hierfür notwendigen Öffnungen mit Feuerschutzabschlüssen versehen werden. Denn diese sorgen dafür, dass die Ausbreitung eines Feuers über die Fördertechnik oder das Fördergut verhindert wird, indem sie die Öffnungen im Brandfall automatisch schließen. Um den unterschiedlichen Bauarten der Anlagen gerecht zu werden, müssen die Förderanlagenabschlüsse jeweils an die spezifischen Anforderungen angepasst werden. Dabei ist der nach DIN EN 13501-2 klassifizierte Feuerwiderstand zu beachten und es muss sichergestellt sein, dass der Schließbereich im Auslösungsfall nicht durch Fördergut blockiert wird.

Kostenloser Download: www.bvfa.de

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